Verkehrsrecht / OWiG

Verkehrsrecht / Ordnungswidrigkeiten bzw. Verkehrsstraftaten

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist das Verkehrsrecht, welches sich mit allen rechtlichen Aspekten rund um den Straßenverkehr, Verkehrsunfällen sowie Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung befasst. Wir stehen Ihnen zur Geltendmachung oder Wahrung Ihrer Rechte zur Verfügung. Zu denken ist hier unter anderem an Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus Verkehrsunfällen; insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung und Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall.

Im Bereich des Ordnungswidrigkeits- und des Verkehrsstrafrechts geht es vorwiegend um Alkohol am Steuer, Nötigung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsübertretung, Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Fahrverbot etc. Ein Verkehrsunfall geht oft bei unterschiedlicher Sachverhaltsschilderung der unfallbeteiligten Parteien mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens einher.

Im Bereich des Verkehrsversicherungsrechts stehen wir Ihnen gegenüber Ihrer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung beratend und vertretend zur Seite, soweit es um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr erhobener Regressansprüche durch die Versicherung geht. Weiterhin begleiten wir Sie auch bei einer Unfallregulierung durch Ihre Versicherung an Ihren Unfallgegner.

Erwähnenswert ist, dass Geschädigte für die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht aufkommen müssen. Die Kosten des Rechtsanwaltes eines Geschädigten müssen in Verkehrsunfallsachen stets von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzes getragen werden.

Häufig versuchen Versicherungen gegenüber dem nicht anwaltlich vertretenen Geschädigten die Regulierung von Ansprüchen hinauszuziehen. Darüber hinaus kommt es vor, dass Versicherungen nicht sämtliche dem Geschädigten zustehenden Ansprüche regulieren.

Hier finden Sie eine Auswahl von Schadenersatzansprüchen mit verkehrsrechtlichem Bezug, die verdeutlicht, wie wichtig die Beauftragung eines versierten Rechtsanwaltes sein kann:

  • Abschleppkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Anwaltskosten
  • Entsorgungskosten
  • Fahrzeugschaden (Totalschaden)
  • Heilbehandlungskosten
  • Kostenpauschale
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Standgeld
  • Wertminderung
  • u.v.m.

Das Verkehrsstrafrecht und die Verkehrsordnungswidrigkeiten sind für die Betroffenen von großer Bedeutung, weil neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Im Ordnungswidrigkeitsrecht geht es um die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsregeln, wie z. B. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsübertretungen, Parkverstöße etc. Derartige Verstöße und deren Sanktionen können sogar existenzbedrohend werden, wenn beispielsweise der beruflich benötigte Führerschein in Gefahr gerät. Im Wesentlichen läuft das Ordnungswidrigkeits-/Bußgeldverfahren wie das Strafverfahren ab. Aus diesen Gründen sollte der Betroffene aus anwaltlicher Sicht zunächst jegliche unnötige Kooperation mit der Polizei / mit der Verwaltungsbehörde unterlassen. Es sollten daher keine Angaben zum Tatvorwurf geäußert werden. Die Verfolgungsbehörde ist dafür zuständig, Ihnen den vorgeworfenen Verstoß nachzuweisen.