Vertragsrecht

Das Vertragsrecht sowie die Vertragsgestaltung beschäftigt sich vornehmlich mit den Inhalten geschlossener oder zu schließender Verträge.

Bereits die Gestaltung und Ausarbeitung eines Vertrages ist oftmals entscheidend dafür, ob die Parteien in einen Rechtsstreit verfallen oder nicht. Eine klare, strukturierte und deutliche Ausarbeitung eines Vertrages gewährt eine gute Geschäftsbeziehung. Je besser der Vertrag gestaltet ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Streit zwischen den Parteien entfacht. Dabei muss der vertragliche Inhalt, ebenso wie etwaige weitere Bedingungen, auch rechtsfest sein.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Gegenstands, z. B. eines Fahrzeugs oder einer Immobilie? Zeigt dieser Gegenstand Mängel auf? Fühlen Sie sich im Vertragsverhältnis übergangen oder finden Sie beim Vertragspartner kein Gehör für Ihre Einwendungen?

Wenn Sie nur eine dieser Problemstellungen bejahen können, dann stehen wir Ihnen zur Seite um Ihre berechtigten vertraglichen Ansprüche durchzusetzen oder aber unberechtigte Forderungen abzuwehren.