Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt umfassend die Rechte und Pflichten der an einem Arbeitsverhältnis Beteiligten. Die Rechtsanwaltskanzlei begleitet Sie in allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere beim Abschluss von Arbeitsverträgen und deren Gestaltung, Kündigungen und Aufhebungsverträgen.

Unabhängig davon, ob Sie Auszubildender, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, bei uns finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner im Sinne einer Einzelfallbetreuung oder eines Dauerberatungsvertrages rund um das Arbeitsrecht, angefangen von seiner Begründung durch den Arbeitsvertrag bis hin zu dessen Beendigung.

Sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber stellt sich das Arbeitsrecht als umfangreiche, unübersichtliche, mit vielen Fallstricken versehene Rechtsmaterie dar. Unternehmerische Entscheidungen wie auch individuelle Lebensentscheidungen von Arbeitnehmern bedürfen daher oft bereits im Vorfeld fachlicher Unterstützung. Die durch unsere Kanzlei angebotene anwaltliche Expertise steht unseren Mandanten nicht erst dann zur Verfügung, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. Die Prüfung und Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und anderen Abreden, die für unsere Arbeitswelt bestimmend sind, stellen einen wesentlichen Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit dar. Die engagierte Beratung und Vertretung unserer Mandanten in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

In folgenden Bereichen sind wir für unsere Mandanten tätig:

  • Kündigungsschutz
  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsprüfung
  • Arbeitsvergütung
  • befristete Arbeitsverhältnisse
  • Teilzeitarbeit
  • Urlaubsrecht
  • Zeugnisrecht
  • Betriebsübergang
  • Arbeitnehmerüberlassung