Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich unter anderem mit dem Recht der Eheschließung, der rechtlichen Beziehungen zwischen den Partnern während der Ehe und darüber hinaus mit allen Problemen bei Trennung bzw. Scheidung.

Im Familienrecht spielen neben den emotionalen vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen eine große Rolle. Neben Sensibilität werden deshalb besondere rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse bei der Bearbeitung der Angelegenheiten erwartet.

Das Familienrecht umfasst eine Fülle einzelner Aufgabenbereiche. Neben dem eigentlichen Ehescheidungsverfahren regelt das Familienrecht unter anderem:

  • den Unterhalt für minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder,
  • den Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten,
  • die Elterliche Sorge für minderjährige Kinder,
  • das Umgangsrecht mit den minderjährigen Kindern,
  • den Zugewinnausgleich,
  • die Zuweisung der Ehewohnung,
  • die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Hausrat,
  • den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung,

Wir betreuen das Familienrecht und stehen unseren Mandanten zu allen Fragen rund um das Thema Ehe, Trennung, Scheidung, Partnerschaft, Betreuung und Kindschaftsrecht gerne zur Verfügung.